Zusammenfassung
Diese Verordnung passt verschiedene steuerliche Beträge im Einkommensteuergesetz für das Jahr 2027 an die Inflation an.Bundesministerium für Finanzen8/31/2026XXVIII
Einkommen
Wirtschaft
Steuerwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2027 (Gilt für das Kalenderjahr 2027 gemäß der Verordnungstabelle.)
- Die Verordnung dient der Anpassung steuerlicher Beträge an die Inflation.
- Die Anpassung erfolgt auf Basis von zwei Dritteln der ermittelten Inflationsrate.
- Die zugrunde liegende Inflationsrate für die Berechnung beträgt 3,4 %.
- Die Beträge werden um ca. 2,27 % erhöht und auf volle Euro gerundet.
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