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Inflationsanpassung der Einkommensteuerbeträge 2027
Verordnung vom 31.08.2026

Zusammenfassung

Diese Verordnung passt verschiedene steuerliche Beträge im Einkommensteuergesetz für das Jahr 2027 an die Inflation an.
Bundesministerium für Finanzen8/31/2026XXVIII
Einkommen
Wirtschaft
Steuerwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2027 (Gilt für das Kalenderjahr 2027 gemäß der Verordnungstabelle.)
  • Die Verordnung dient der Anpassung steuerlicher Beträge an die Inflation.
  • Die Anpassung erfolgt auf Basis von zwei Dritteln der ermittelten Inflationsrate.
  • Die zugrunde liegende Inflationsrate für die Berechnung beträgt 3,4 %.
  • Die Beträge werden um ca. 2,27 % erhöht und auf volle Euro gerundet.
Dokumente (PDFs)
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Marterbauer Markus, Dr. - 61

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