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Änderung der Sachbezugswerteverordnung für Elektrofahrzeuge
Verordnung vom 11.09.2026

Zusammenfassung

Anpassung der Sachbezugswerte für CO2-freie Kraftfahrzeuge zur Förderung der Elektromobilität ab 2027.
Bundesministerium für Finanzen9/11/2026XXVIII
Umwelt
Verkehr
Energie
Wirtschaft
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Einführung spezieller, niedrigerer Sachbezugswerte für emissionsfreie Elektrofahrzeuge.
  • Im Jahr 2027 beträgt der Wert für Elektroautos 0,375 % der Anschaffungskosten (maximal 180 Euro monatlich).
  • Ab dem Jahr 2028 steigt der Wert auf 0,625 % der Anschaffungskosten (maximal 300 Euro monatlich).
  • Die Vergünstigung gilt auch, wenn Gehalt in diese Sachleistungen umgewandelt wird.
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Marterbauer Markus, Dr. - 61

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