Zusammenfassung
Regelung des Verfahrens FinanzOnline für das Jahr 2027, einschließlich Regeln zur Teilnahme, Identifikation und Datenübermittlung.Bundesministerium für Finanzen9/11/2026XXVIII
Finanzwesen
Steuerwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern/Unternehmen und der Finanzverwaltung.
- Teilnahmeberechtigt sind unter anderem Steuerpflichtige, Gemeinden sowie professionelle Vertreter wie Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder.
- Die Identifikation muss über einen elektronischen Identitätsnachweis oder durch Zugangsdaten mit einem zweiten Sicherheitsfaktor erfolgen.
- Ab dem 1. Oktober 2029 werden Zugangsdaten von natürlichen Personen außer Kraft gesetzt, wenn sie nicht über moderne Identifizierungsmittel verfügen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.