Zusammenfassung
Die Verordnung 65/2026 passt die Austro‑Control‑Gebühren an: neue Tarifposten gelten ab 1. April 2026, Gebühren in zwei Posten werden erhöht und Drohnen‑Piloten der Klasse 1 werden definiert.Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur3/24/2026XXVIII
Luftverkehr
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 20 wird zu § 6 hinzugefügt; er legt fest, dass die neuen Tarifposten ab dem 1. April 2026 gelten.
- Der Betrag in Tarifpost 3a lit. a sublit. iv wird von 46 € auf 58 € angehoben.
- Tarifpost 3a lit. h definiert Fernpiloten unbemannter Luftfahrzeuge der Klasse 1 gemäß § 24f des Luftfahrtgesetzes.
- Der Betrag in Tarifpost 59d wird von 33 € auf 39 € erhöht.
Dokumente (PDFs)
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