Zusammenfassung
Der Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens wird zur Satzung erklärt, um Rechtsverbindlichkeit für den gesamten Sektor in Vorarlberg zu schaffen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/21/2026XXVIII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Der Kollektivvertrag für das Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesen wird offiziell zur Satzung erklärt.
- Die Regelung gilt fachlich für Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste, räumlich für das Bundesland Vorarlberg und persönlich für alle betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Bestimmte Gruppen wie Rettungsdienste, private Kindergärten oder öffentliche Einrichtungen sind vom fachlichen Geltungsbereich ausgenommen.
- Für spezielle Gruppen wie Pflegeeltern oder Transitarbeitskräfte gelten nur ausgewählte Teile der Regelungen.
Dokumente (PDFs)
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