Festsetzung der Journaldienstzulagen und Bereitschaftsentschädigungen im BMLV 2026
Verordnung vom 21.04.2026Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die Zulagen für Journaldienste und die Entschädigungen für Rufbereitschaften im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.Bundesministerium für Landesverteidigung4/21/2026XXVIII
Wirtschaft
Verteidigung
Öffentlicher Sektor
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 21.04.2026
- Regelung von Zulagen für den Journaldienst außerhalb der regulären Dienstzeiten.
- Entschädigungen für die Rufbereitschaft, also das Erreichbar-Halten oder die Anwesenheit vor Ort.
- Festlegung eines einheitlichen Referenzbetrages als Basis für alle Berechnungen.
- Spezifische Zulagesätze für Journaldienste an Werktagen, unterteilt nach Berufsgruppen.
Dokumente (PDFs)
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