Schienenverkehrsmarkt‑Regulierungsgesetz – Einrichtung einer Regulierungsbehörde
Ministerialentwurf vom 07.04.1999Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein neues Schienenverkehrsmarkt‑Regulierungsgesetz, richtet die Schienen‑Control GmbH als Regulierungsbehörde ein und führt Pflichten für Unternehmen zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs ein.Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr4/8/1999XX
Schienentransport
Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt IVa legt den Zweck des Gesetzes fest: die wirtschaftliche und effiziente Nutzung der Schienenbahnen durch chancengleichen Wettbewerb.
- Eisenbahnunternehmen müssen den Anschluss oder die Mitbenutzung ihrer Infrastruktur diskriminierungsfrei gegen angemessenen Kostenersatz gestatten.
- Zugang zur Infrastruktur beinhaltet neben den Gleisen auch weitere Leistungen wie Ausbildungseinrichtungen, Terminals, Traktionsenergie und Kommunikationssysteme.
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen müssen Standardzugangsverträge erstellen und veröffentlichen; Eisenbahnunternehmen müssen Standardanschluss‑ und -mitbenützungsverträge erstellen.
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