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Neuerlass des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP‑G) 1999
Ministerialentwurf vom 03.05.1999

Zusammenfassung

Der Entwurf erneuert das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, richtet es nach der EU‑Richtlinie 97/11/E​G aus, führt ein vereinfachtes Verfahren mit kürzeren Fristen ein und definiert neue Projekt‑ und Schwellenwertkategorien.
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie5/4/1999XX
Umwelt

Schwerpunkte

  • Der Entwurf passt das UVP‑G an die EU‑Richtlinie 97/11/E​G an und verankert die Umweltverträglichkeitsprüfung als Verfassungsaufgabe (Art. 11 Abs. 1 Z 7).
  • Das Vorverfahren wird fakultativ, die Frist für Entscheidungen verkürzt sich auf maximal 9 Monate (großes Verfahren) bzw. 6 Monate (vereinfachtes Verfahren).
  • Für Projekte der Spalte 2 wird ein vereinfachtes Verfahren eingeführt, das statt eines UV‑Gutachtens nur eine zusammenfassende Bewertung erfordert.
  • Der neue Anhang 1 listet alle projekte‑relevanten Vorhaben in drei Spalten, definiert Schwellenwerte (z. B. Kapazität, Länge) und legt fest, welche Projekte dem vereinfachten Verfahren unterliegen.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
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