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Bundesministeriengesetz‑Novelle 1999 – Zentralisierung von Beschaffung und Aufbau eines Bundesnetzwerks
Ministerialentwurf vom 01.07.1999

Zusammenfassung

Der Entwurf 1999 überarbeitet das Bundesministeriengesetz: er strafft Zuständigkeiten, verlagert das zentrale Beschaffungswesen für Telekommunikation und Energie, führt ein bundesweites IT‑Netzwerk ein und verspricht erhebliche Kosteneinsparungen.
Bundeskanzleramt7/2/1999XX
Exekutive

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut in § 2 Abs. 1 Z 1 lit. b und Abs. 2 wird geändert, damit die Vorgabe „auf Grund des § 15“ entfällt.
  • Die Zuständigkeit für das Beschaffungswesen im Telekommunikationsbereich wird auf das Bundeskanzleramt und für die Energielieferungen auf das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten verlagert.
  • Ein landesweites, von der Verwaltung betriebenes Kommunikationsnetz (CNA) wird eingerichtet und soll als Basis für ein ressortübergreifendes Bürgerinformationssystem dienen.
  • Die Zuständigkeit für die Österreichische Staatsdruckerei und deren Nachfolgegesellschaften (Wiener Zeitung GmbH) wird vom Bundeskanzleramt übernommen.
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Klima Viktor, Mag.

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