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Bundesgesetz zur Förderung außerschulischer Jugenderziehung & Einrichtung einer Bundes‑Jugendvertretung
Ministerialentwurf vom 08.09.1999

Zusammenfassung

Das Bundesjugend‑Förderungsgesetz stärkt außerschulische Jugendarbeit, legt Qualitätsstandards fest und schafft die bundesweite Bundes‑Jugendvertretung als Interessenvertretung der Jugendlichen.
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie9/9/1999XX
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Das Gesetz fördert außerschulische Jugenderziehung und richtet die Bundes‑Jugendvertretung ein, um die Interessen der Jugend im politischen Prozess zu stärken.
  • Jugendliche werden als Personen bis zum 27. Lebensjahr definiert; außerschulische Jugenderziehung umfasst alle bildenden Maßnahmen außerhalb des Schulwesens.
  • Träger (Dachverbände, Jugendorganisationen, Initiativen) erhalten eine bundesweite Anerkennung, wenn sie in mindestens fünf Bundesländern aktiv sind und mindestens 2 000 Mitglieder haben.
  • Anerkannten Trägern wird strukturelle Verbandsförderung gewährt; alle Träger können Projektförderungen und spezielle Förderungen (z. B. Jugendbeherbergung, Forschung) beantragen.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
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