Bundesgesetz zur Förderung außerschulischer Jugenderziehung & Einrichtung einer Bundes‑Jugendvertretung
Ministerialentwurf vom 08.09.1999Zusammenfassung
Das Bundesjugend‑Förderungsgesetz stärkt außerschulische Jugendarbeit, legt Qualitätsstandards fest und schafft die bundesweite Bundes‑Jugendvertretung als Interessenvertretung der Jugendlichen.Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie9/9/1999XX
junger Mensch
Schwerpunkte
- Das Gesetz fördert außerschulische Jugenderziehung und richtet die Bundes‑Jugendvertretung ein, um die Interessen der Jugend im politischen Prozess zu stärken.
- Jugendliche werden als Personen bis zum 27. Lebensjahr definiert; außerschulische Jugenderziehung umfasst alle bildenden Maßnahmen außerhalb des Schulwesens.
- Träger (Dachverbände, Jugendorganisationen, Initiativen) erhalten eine bundesweite Anerkennung, wenn sie in mindestens fünf Bundesländern aktiv sind und mindestens 2 000 Mitglieder haben.
- Anerkannten Trägern wird strukturelle Verbandsförderung gewährt; alle Träger können Projektförderungen und spezielle Förderungen (z. B. Jugendbeherbergung, Forschung) beantragen.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.