Privilegien‑ und Immunitätsgesetz für internationale Organisationen
Ministerialentwurf vom 17.12.2001Zusammenfassung
Der Entwurf regelt umfassend die Gewährung von Steuer‑, Zoll‑ und Sozialversicherungsbefreiungen sowie Immunitäten an internationale Organisationen, ihre Vertretungen und Personal, um deren Tätigkeit in Österreich zu erleichtern.Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten12/18/2001XXI
diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung darf durch Regierungsübereinkommen oder Verordnungen Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, ihre ständigen Vertretungen und deren Personal vergeben.
- Internationale Organisationen erhalten Steuerbefreiungen (Einkommen‑, Umsatz‑ und Erbschaftssteuer) für ihre amtlichen Tätigkeiten, solange sie nicht mit inländischen Unternehmen konkurrieren.
- Organisationen und deren Bedienstete sind von der Beitragspflicht zur österreichischen Sozialversicherung befreit, sofern sie nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.
- Personen, die von internationalen Organisationen eingeladen werden oder an deren Kursen teilnehmen, erhalten ein uneingeschränktes Reise‑ und Visarecht; Visa werden kostenlos und zügig erteilt.
Dokumente (PDFs)
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