Zusammenfassung
Der Entwurf regelt, welches Land das Recht hat, Einkommen und Vermögen von Personen zu besteuern, die in beiden Staaten tätig sind, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.Bundesministerium für Finanzen5/2/2000XXI
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Selbstständige Tätigkeiten werden grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert; eine Besteuerung im anderen Staat ist nur möglich, wenn dort eine feste Einrichtung besteht.
- Unselbstständige Arbeit (Lohn, Gehalt) wird dort besteuert, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird, mit einer Ausnahme für Kurzaufenthalte von maximal 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten.
- Einkünfte von Künstlern und Sportlern werden im Tätigkeitsstaat besteuert; bei kulturellen oder sportlichen Austauschprogrammen sind sie steuerfrei.
- Ruhegehälter, Renten und ähnliche Leistungen werden im Wohnsitzstaat besteuert, außer wenn sie aus einer Tätigkeit im anderen Staat resultieren.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.