Einführung von Notaren als Gerichtskommissäre im Außerstreitverfahren
Ministerialentwurf vom 06.08.2000Zusammenfassung
Der Entwurf führt Notare als Gerichtskommissäre im Verfahren außer Streitsachen ein, definiert deren Aufgaben, regelt Interessenkonflikte und passt zahlreiche andere Gesetze an. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.Bundesministerium für Justiz8/7/2000XXI
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Notare werden als Gerichtskommissäre im Verfahren außer Streitsachen eingesetzt und übernehmen klar definierte Aufgaben wie die Todesfallaufnahme, Inventarisierung und Durchführung von Feilbietungen.
- Ausgenommen von diesen Aufgaben sind richterliche Entscheidungen, Protokollierung gerichtlicher Vergleiche, Zwangsmaßnahmen und Anträge auf Rechtshilfe außerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes.
- Strenge Unvereinbarkeitsregeln verhindern Interessenkonflikte zwischen Gerichtskommissären, deren Partnern und nahestehenden Personen.
- Gerichte erhalten Aufsichts‑ und Beschwerderechte über die Tätigkeit der Gerichtskommissäre; bei Beschwerden muss das Gericht nach Anhörung Abhilfe schaffen.
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