Zusammenfassung
Der Entwurf sieht vor, dass Österreich das Aarhus‑Übereinkommen ratifiziert, das den Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungen und den Zugang zu Gerichten regelt. Die Umsetzung erfolgt über bestehende EU‑Richtlinien und nationale Gesetze, ohne zusätzliche finanzielle Belastungen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/13/2004XXII
Umwelt
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Österreich soll das Aarhus‑Übereinkommen ratifizieren, das den Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und den Rechtsweg in Umweltangelegenheiten garantiert.
- Behörden müssen Umweltinformationen ohne Nachweis eines Interesses bereitstellen; die Auskunft erfolgt innerhalb von einem Monat, bei komplexen Anfragen kann die Frist auf maximal zwei Monate verlängert werden.
- Bei Vorhaben aus Anhang I und allen Tätigkeiten mit erheblichen Umweltauswirkungen muss die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über Art, Umfang und mögliche Folgen informiert werden und hat die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.
- Personen, deren Informationsantrag abgelehnt wurde oder die eine umweltrechtliche Entscheidung anfechten wollen, erhalten das Recht auf ein Verwaltungs‑ bzw. gerichtliches Überprüfungsverfahren.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Aarhus-Übereinkommen: Bürgerrechte im Umweltschutz
einfache Mehrheit XXII 09.11.2004
Andere
Dokumente (PDFs)
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.