Novelle für integrative Berufsausbildung in Land‑ und Forstwirtschaft
Ministerialentwurf vom 25.07.2004Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das land‑ und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, um benachteiligten Jugendlichen durch integrative Ausbildungen, Teilprüfungen und die Möglichkeit, in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen zu lernen, bessere Ausbildungswege zu bieten.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit7/26/2004XXII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt 3a schafft die Grundlage für eine integrative Berufsausbildung, die speziell benachteiligte Jugendliche in land‑ und forstwirtschaftlichen Lehrberufen einbezieht.
- Lehrlinge können ihre Lehrzeit um ein Jahr, in Ausnahmefällen um bis zu zwei Jahre verlängern, wenn das für die Facharbeiterprüfung nötig ist.
- Durch Teilqualifikationen können Jugendliche gezielt einzelne Berufsbereiche erlernen; dafür gibt es eigene Abschlussprüfungen und die Möglichkeit von Teilprüfungen vor Ende der regulären Lehrzeit.
- Besondere selbständige Ausbildungseinrichtungen dürfen künftig Lehrlinge ausbilden, wenn sie von der zuständigen Stelle bewilligt werden und ein Ausbilder vorhanden ist.
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