Klarstellung der Haftung, Verbraucherschutz & Einlagensicherung im Finanzsektor
Ministerialentwurf vom 09.08.2004Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bank‑, Finanzmarkt‑ und Versicherungsaufsichtsgesetz, klärt die Haftung von Prüfern, stärkt den Verbraucherschutz bei Fremdwährungs‑ und Tilgungsträgerkrediten, erhöht die Einlagensicherungsgrenze auf 30 000 € und führt einen Selbstbehalt ein.Bundesministerium für Finanzen8/10/2004XXII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Klärung der Haftung von Bank‑ und Abschlussprüfern: Sie gelten nur dann als Organ des Bundes, wenn sie im Auftrag der FMA tätig sind; sonst bleibt die Haftung beim prüfenden Institut.
- Banken müssen Verbraucher bei Fremdwährungskrediten umfassend über Wechselkurs‑ und Zinsänderungsrisiken, Kosten und Beispielrechnungen informieren; die OeNB stellt dafür standardisierte Grafiken und Rechenbeispiele bereit.
- Bei Krediten mit Tilgungsträgern müssen Banken Risiken, Kosten und die Wertentwicklung des Tilgungsträgers offenlegen sowie jährlich eine Zusammenfassung über Zahlungen, aktuellen Wert und Rendite bereitstellen.
- Kleinere Institute (Bilanzsumme ≤ 110 Mio. € und ≤ 30 Mitarbeiter) können auf eine eigene interne Revision verzichten; größere Institute müssen eine eigene Revisionsorganisation einrichten.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle zur Haftung und Aufsicht im Finanzsektor
einfache Mehrheit XXII 11.05.2005
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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