Stärkung der Beteiligungsrechte von NGOs und Bürgerinitiativen im UVP‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 12.08.2004Zusammenfassung
Das ÖKOBÜRO fordert, dass NGOs, Bürgerinitiativen und Nachbarn im UVP‑G stärker beteiligt werden: Sie sollen Antragsrecht, Parteistellung und Rechtsmittel gegen Behördenentscheidungen erhalten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/13/2004XXII
Umwelt
Schwerpunkte
- Erweiterung des Antragsrechts, der Parteistellung und der Rechtsschutzmöglichkeiten für NGOs, Bürgerinitiativen und betroffene Nachbarn im Feststellungsverfahren.
- Gleiche Beschwerdebefugnisse für NGOs wie für andere Parteien, insbesondere das Recht, Entscheidungen vor dem Verwaltungs‑ und Verfassungsgerichtshof anzufechten.
- Volle Parteistellung und Rechtsmittelbefugnis für NGOs auch im vereinfachten UVP‑Verfahren, um deren Beteiligung wirksam zu machen.
- Anerkennung von NGOs ohne Beschränkung auf einzelne Bundesländer und ohne Mitspracherecht des Wirtschaftsministeriums; zudem das Recht, gegen negative Anerkennungsbescheide Rechtsmittel einzulegen.
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