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Einführung digitaler Kontrollgeräte und Karten im Straßenverkehr
Ministerialentwurf vom 12.08.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein digitales Kontrollgerät, Fahrer‑ und Werkstattkarten sowie ein zentrales Register ein, um Lenk‑ und Ruhezeiten besser zu überwachen. Die Regelungen gelten ab dem 5. Mai 2005.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/13/2004XXII
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Ein Fahrzeug, das mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist, unterliegt speziellen Ausnahmen von bisherigen Vorschriften und muss den neuen EU‑Rechtsvorschriften entsprechen.
  • Der Zulassungs‑ und Werkstattbesitzer muss den Fahrtschreiber bzw. das digitale Kontrollgerät nach jedem Einbau, jeder Reparatur und nach Änderungen an Fahrzeugdaten prüfen lassen.
  • Werkstattkarten werden von ermächtigten Stellen ausgestellt, müssen sicher aufbewahrt und bei Missbrauch zurückgegeben werden.
  • Die Fahrerkarte ist für alle Lenker verpflichtend, die ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät führen; sie enthält persönliche Daten und wird zentral verwaltet.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Einführung digitaler Kontrollgeräte und Anpassung der Arbeitszeitvorschriften
einfache Mehrheit XXII 10.12.2004
Gesetz
Image of politician Mainoni Eduard, Mag.

Mainoni Eduard, Mag.

F

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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