Bundesgesetz zur Gründung und Organisation der Österreichischen Wasserstraßen‑GmbH
Ministerialentwurf vom 24.08.2004Zusammenfassung
Das Gesetz gründet die Österreichische Wasserstraßen‑GmbH, überträgt ihr Vermögen und Personal und legt deren Aufgaben, Finanzierung und Aufsicht durch das Verkehrsministerium fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/25/2004XXII
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
- Das Gesetz gründet die Österreichische Wasserstraßen‑GmbH (ÖWG) mit einem Stammkapital von 70 000 €; die Gesellschaft beginnt ihre Tätigkeit am 1. Januar 2005.
- Vermögenswerte, Liegenschaften und rund 138 Beamte sowie 28 Vertragsbedienstete der Wasserstraßendirektion und der Schifffahrtsaufsicht werden auf die ÖWG übertragen.
- Die ÖWG übernimmt umfassende Aufgaben: Instandhaltung und Ausbau von Wasserstraßen, Hochwasserschutz, Ufergestaltung, Messwesen, Betrieb des DoRIS‑Systems und die Schleusen‑ und Wehr‑Aufsicht.
- Der Bund zahlt der ÖWG jährlich einen Pauschalbetrag von 9,78 Mio. € (2005) bzw. 9,4 Mio. € (ab 2006) für Personal‑ und Sachkosten; zusätzlich gibt es einmalige Startausgaben von ca. 2,97 Mio. €.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Gründung der via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft
einfache Mehrheit XXII 10.12.2004
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.