Versorgungsrechts‑Änderungsgesetz 2004 – Vereinheitlichung der Opfer‑ und Entschädigungsrechte
Ministerialentwurf vom 02.09.2004Zusammenfassung
Der VRÄG 2004 bündelt Änderungen in sieben Sozialentschädigungs‑Gesetzen, führt eine Verfassungsbestimmung für das Verbrechensopfergesetz ein, schafft einkommensabhängige Zusatzleistungen und erweitert Psychotherapie‑Ansprüche. Zudem werden Verjährungsfristen im Impfschadengesetz aufgehoben und Beträge im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gerundet.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz9/3/2004XXII
Opferhilfe
Schwerpunkte
- Der Entwurf fügt eine Verfassungsbestimmung ein, die das Verbrechensopfergesetz zum Gegenstand der Bundessache erklärt und damit Bundesbehörden die direkte Vollziehung ermöglicht.
- Eine einkommensabhängige Zusatzleistung wird eingeführt, die bei niedrigem Einkommen einen Mindestbetrag zur Deckung des Verdienst‑ und Unterhaltsentganges gewährt.
- Psychotherapie‑Leistungen werden ausgeweitet: Kosten werden bis zum Dreifachen des üblichen Kostenzuschusses übernommen, auch wenn der Träger nur Wahlarzthilfe leistet; Hinterbliebene erhalten denselben Anspruch.
- Im Impfschadengesetz werden Verjährungsfristen abgeschafft und für schwer geschädigte Kinder eine pauschale Bemessungsgrundlage nach dem gehobenen Dienst eingeführt.
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