Novelle des Altlastensanierungsgesetzes – Finanzierung, Terminologie und Altlastenatlas
Ministerialentwurf vom 07.09.2004Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Altlastensanierungsgesetz: Er erweitert die Finanzierungsbefugnis für Ersatzvornahmen, passt Begriffe an und legt den Altlastenatlas als Verordnung fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/8/2004XXII
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Der Entwurf erweitert die Finanzierungsbefugnis des Bundesministers, sodass bis zu 15 Millionen Euro aus den Altlastenbeiträgen für Ersatzvornahmen in den Jahren 2005‑2006 verwendet werden können.
- Die Formulierung in § 3 Abs. 2 Z 1 wird von „eingetragenen“ zu „ausgewiesenen“ geändert, um die Terminologie des Altlastenatlasses anzupassen.
- Der Verweis „nach Anhörung der Landeshauptmänner“ wird gestrichen, weil die Anhörung nicht mehr nötig ist.
- In § 14 Abs. 2 wird das Wort „zu kennzeichnen“ durch „auszuweisen“ ersetzt, um die Terminologie an den Altlastenatlas anzupassen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2005
einfache Mehrheit XXII 09.11.2004
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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