<!--[0-->Novelle des Altlastensanierungsgesetzes – Finanzierung, Terminologie und Altlastenatlas<!--]-->
Novelle des Altlastensanierungsgesetzes – Finanzierung, Terminologie und Altlastenatlas
Ministerialentwurf vom 07.09.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Altlastensanierungsgesetz: Er erweitert die Finanzierungsbefugnis für Ersatzvornahmen, passt Begriffe an und legt den Altlastenatlas als Verordnung fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/8/2004XXII
Abfall
Abfallwirtschaft

Schwerpunkte

  • Der Entwurf erweitert die Finanzierungsbefugnis des Bundesministers, sodass bis zu 15 Millionen Euro aus den Altlastenbeiträgen für Ersatzvornahmen in den Jahren 2005‑2006 verwendet werden können.
  • Die Formulierung in § 3 Abs. 2 Z 1 wird von „eingetragenen“ zu „ausgewiesenen“ geändert, um die Terminologie des Altlastenatlasses anzupassen.
  • Der Verweis „nach Anhörung der Landeshauptmänner“ wird gestrichen, weil die Anhörung nicht mehr nötig ist.
  • In § 14 Abs. 2 wird das Wort „zu kennzeichnen“ durch „auszuweisen“ ersetzt, um die Terminologie an den Altlastenatlas anzupassen.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.

Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2005
einfache Mehrheit XXII 09.11.2004
Gesetz
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.