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Pensionsharmonisierung – Einführung eines einheitlichen Pensionskontos
Ministerialentwurf vom 12.09.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein einheitliches Pensionsrecht mit persönlichem Pensionskonto, einheitlichen Beitragssätzen und neuen Teilversicherungen für Kindererziehung, Präsenz‑/Zivildienst usw.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz9/13/2004XXII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Das neue Allgemeine Pensionsgesetz (APG) definiert den Geltungsbereich für alle Personen, die ab dem 31. Dezember 2004 erstmals in der Pensionsversicherung pflichtversichert sind.
  • Ein neuer § 2a legt fest, dass das APG nur dann Anwendung findet, wenn es nicht durch andere Bundesgesetze bereits geregelt ist.
  • Ein Korridorpension wird eingeführt: Ab dem 62. Lebensjahr kann bei mindestens 450 Versicherungsmonaten eine vorzeitige Alterspension beantragt werden.
  • Die Höhe der Alterspension wird um 0,35 % pro Monat früheren Pensionsantritts reduziert (maximal 15 %).
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Pensionsharmonisierungsgesetz
einfache Mehrheit XXII 18.11.2004
Gesetz
Image of politician Haupt Herbert, Mag.

Haupt Herbert, Mag.

F

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
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