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Novelle zum Bundesmuseen‑Gesetz – Erhöhung der Grundfinanzierung und neue Regelungen ab 2005
Ministerialentwurf vom 15.09.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundesmuseen‑Gesetz 2002: Er erhöht die jährliche Grundfinanzierung der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek ab dem 1. Jänner 2005 und führt einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten dieser Änderungen sowie einer überarbeiteten Anlage A regelt.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur9/16/2004XXII
Museum

Schwerpunkte

  • Die jährliche Grundfinanzierung der Bundesmuseen wird ab dem 1. Jänner 2005 auf 69,732,502 € erhöht (vorher 68,748,502 €).
  • Die jährliche Grundfinanzierung der Österreichischen Nationalbibliothek wird ab dem 1. Jänner 2005 auf 20,778,000 € erhöht (vorher 20,602,000 €).
  • Ein neuer Absatz legt fest, dass die geänderten §§ 5 Abs. 4, § 15 Abs. 1 und die überarbeitete Anlage A am 1. Jänner 2005 in Kraft treten.
  • Anlage A wird aktualisiert und listet die aktuellen Liegenschaften und Flächen der Bundesmuseen sowie des Palais Mollard, das nach Sanierung der Nationalbibliothek zugewiesen wird.
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2005
einfache Mehrheit XXII 09.11.2004
Gesetz
Image of politician Gehrer Elisabeth

Gehrer Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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