Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Filmförderungsgesetz: Er definiert das Filminstitut neu, führt ein Beratungsgremium (Filmrat) ein, ordnet Aufsichts‑ und Projektkommissionen um und legt Sperrfristen für die Auswertung geförderter Filme fest.Bundeskanzleramt9/28/2004XXII
Kunst
Kulturpolitik
Schwerpunkte
- Das Filminstitut wird als bundesweite Einrichtung definiert, die Filmproduktion, -vermarktung und kulturelle Qualität fördert.
- Ziel der Filmförderung ist die Herstellung, Verbreitung und internationale Anerkennung österreichischer Filme sowie die Stärkung des Films als Wirtschaftsfaktor.
- Ein neuer Österreichischer Filmrat wird eingerichtet, der den Bundeskanzler berät und als Koordinierungsgremium für alle filmpolitischen Fragen dient.
- Das bisherige Kuratorium wird in Aufsichtsrat umbenannt; dessen fünf Mitglieder müssen Fachkenntnisse aus Produktion, Regie, Drehbuch und Vermarktung besitzen.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Modernisierung der österreichischen Filmförderung
einfache Mehrheit XXII 10.12.2004
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.