Neuregelung der Blutspende‑ und Blutdepotverordnung zur EU‑Richtlinie 2002/98/EG
Ministerialentwurf vom 04.10.2004Zusammenfassung
Der Entwurf setzt EU‑Standards für Blutspenden um: er erweitert den Geltungsbereich, fordert ein Qualitätssicherungssystem, legt Meldepflichten für ernste Zwischenfälle fest und bestimmt Kontrollen durch die Bezirksverwaltungsbehörden.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/5/2004XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich des Blutsicherheitsgesetzes wird auf therapeutische Blutspenden und Eigenblutspenden ausgeweitet.
- Alle Blutspendeeinrichtungen müssen ein Qualitätssicherungssystem nach den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis führen, inkl. Handbuch, SOPs und jährlicher Aktualisierung.
- Ernste Zwischenfälle bei Gewinnung, Testung, Lagerung oder Verteilung von Blut müssen unverzüglich dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen gemeldet werden.
- Dokumentationsunterlagen zu Spendern, Verarbeitung und Verteilung müssen mindestens 15 Jahre (kritische Daten 30 Jahre) aufbewahrt werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Erhöhung der Blutsicherheit und Qualitätssicherung
einfache Mehrheit XXII 10.12.2004
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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