<!--[0-->Neuregelung der Blutspende‑ und Blutdepotverordnung zur EU‑Richtlinie 2002/98/EG<!--]-->
Neuregelung der Blutspende‑ und Blutdepotverordnung zur EU‑Richtlinie 2002/98/EG
Ministerialentwurf vom 04.10.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt EU‑Standards für Blutspenden um: er erweitert den Geltungsbereich, fordert ein Qualitätssicherungssystem, legt Meldepflichten für ernste Zwischenfälle fest und bestimmt Kontrollen durch die Bezirksverwaltungsbehörden.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/5/2004XXII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich des Blutsicherheitsgesetzes wird auf therapeutische Blutspenden und Eigenblutspenden ausgeweitet.
  • Alle Blutspendeeinrichtungen müssen ein Qualitätssicherungssystem nach den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis führen, inkl. Handbuch, SOPs und jährlicher Aktualisierung.
  • Ernste Zwischenfälle bei Gewinnung, Testung, Lagerung oder Verteilung von Blut müssen unverzüglich dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen gemeldet werden.
  • Dokumentationsunterlagen zu Spendern, Verarbeitung und Verteilung müssen mindestens 15 Jahre (kritische Daten 30 Jahre) aufbewahrt werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Erhöhung der Blutsicherheit und Qualitätssicherung
einfache Mehrheit XXII 10.12.2004
Gesetz
Image of politician Rauch-Kallat Maria

Rauch-Kallat Maria

ÖVP

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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