Stellvertreter‑Einführung, Stundenweise Pflegefreistellung und Gleichstellung bei Religionslehrkräften
Ministerialentwurf vom 06.12.2004Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Landeslehrer‑Dienstrechtsgesetz, um an größeren land‑ und forstwirtschaftlichen Fach‑ und Berufsschulen einen ständigen Stellvertreter des Schulleiters einzuführen und die Pflegefreistellung von tageweise auf stundenweise umzustellen. Gleichzeitig wird das Prüfungserfordernis für Religionslehrkräfte aufgehoben, um alle Träger der allgemeinen Universitätsreife gleichzustellen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/7/2004XXII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Ein ständiger Stellvertreter des Schulleiters kann an Schulen mit mehr als 200 Schülerinnen und Schülern bestellt werden, um den Leiter in Verwaltungsangelegenheiten zu unterstützen.
- Der Stellvertreter erhält für seine Tätigkeit Werteinheiten, die sich um 0,5 pro 25 Schülerinnen und Schüler reduzieren.
- Die Pflegefreistellung wird von einer tageweisen auf eine stundenweise Berechnung umgestellt, maximal 20 Wochenstunden pro Schuljahr.
- Lehrkräfte, die den Schulleiter vertreten, erhalten für jeden Vertretungstag ein Drittel der üblichen Dienstzulage.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Agrarrechtsänderungsgesetz 2005
einfache Mehrheit XXII 06.07.2005
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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