<!--[0-->Novelle des Arbeitszeitgesetzes für Kraftfahrzeuglenker<!--]-->
Novelle des Arbeitszeitgesetzes für Kraftfahrzeuglenker
Ministerialentwurf vom 19.12.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Arbeitszeitgesetz an die EU‑Lenker‑Richtlinie an: Er erweitert den Geltungsbereich auf Kraftfahrzeuglenker, führt klare Ruhe‑ und Nachtarbeitsregelungen ein, legt Informationspflichten für Arbeitgeber fest und ergänzt das Strafkatalog um neue Verstöße.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/20/2004XXII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes wird auf Fahrer von Kraftfahrzeugen ausgeweitet, die im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.
  • Für Fahrten von mehr als sechs bis neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten; die Pause muss spätestens nach sechs Stunden erfolgen.
  • Nachtarbeit (zwischen 00:00 und 04:00 Uhr) darf an einem Tag maximal zehn Stunden betragen; ein Ausgleich muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, kann aber auf vier Wochen verlängert werden.
  • Arbeitgeber müssen Fahrer regelmäßig schriftlich auffordern, nicht auf der Fahrerkarte erfasste Arbeitszeiten bei anderen Arbeitgebern nachzuweisen.
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.