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Dienstleistungsscheck für geringfügige Haushaltstätigkeiten
Ministerialentwurf vom 22.12.2004

Zusammenfassung

Das Gesetz über den Dienstleistungsscheck ermöglicht die Bezahlung von kurzzeitigen Haushaltsjobs mit einem speziellen Scheck, legt Sozialversicherungsbeiträge fest und soll Schwarzarbeit reduzieren.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/23/2004XXII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst befristete Arbeitsverhältnisse im privaten Haushalt, die höchstens einen Monat dauern und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.
  • Arbeitgeber zahlen das Entgelt über Dienstleistungsschecks, die das Arbeitsentgelt, den Unfallversicherungsbeitrag und einen kleinen Verwaltungskostenanteil (0,6 % des Entgelts) enthalten.
  • Arbeitnehmer sind bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze pflichtversichert (Kranken‑, Unfall‑ und Pensionsversicherung); darunter gilt eine Teilpflichtversicherung nur für die Unfallversicherung.
  • Für die im DLSG geregelten Arbeitsverhältnisse fällt keine reguläre Dienstgeberabgabe an.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Beschäftigungsförderungsgesetz und Anpassungen der Arbeitsmarktpolitik
einfache Mehrheit XXII 28.09.2005
Gesetz
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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