Einführung eines einheitlichen EU‑Prospekt‑Passes für den österreichischen Kapitalmarkt
Ministerialentwurf vom 25.01.2005Zusammenfassung
Der Entwurf überarbeitet das Kapitalmarkt‑ und Börsegesetz, führt einheitliche EU‑Prospekt‑Vorschriften ein, definiert qualifizierte Anleger und stärkt die Befugnisse der Billigungsbehörde. Ziel ist ein transparenter, grenzüberschreitender Kapitalmarkt mit einem europäischen Prospekt‑Pass.Bundesministerium für Finanzen1/26/2005XXII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Einheitliche Definitionen für öffentliche Angebote, Emittenten, Wertpapiere und Veranlagungen werden eingeführt.
- Neue Kategorie der qualifizierten Anleger wird definiert, inkl. juristischer Personen, Regierungen und bestimmter natürlicher Personen.
- Die Billigungsbehörde erhält erweiterte Befugnisse zur Genehmigung, Kontrolle und Durchsetzung von Prospekten, inkl. der Möglichkeit, Ausnahmen zu gewähren.
- Strenge Publikationsfristen: Der Prospekt muss mindestens einen Tag vor dem öffentlichen Angebot veröffentlicht werden; für Erstangebote gelten besondere Fristen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.