Novelle des Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetzes (IESG) – EU‑Konformität & erweiterter Arbeitnehmerschutz
Ministerialentwurf vom 31.01.2005Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz an EU‑Recht an, erweitert den Anspruch auf Insolvenz‑Ausfallgeld auf Geschäftsführer und leitende Angestellte, regelt grenzüberschreitende Fälle und führt Fristen sowie Rückforderungsbeschränkungen ein.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/1/2005XXII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Anspruch auf Insolvenz‑Ausfallgeld wird auf Geschäftsführer von GmbHs und leitende Angestellte ausgeweitet, sofern sie ein Arbeitsverhältnis im Inland haben.
- Arbeitnehmer erhalten IAG auch dann, wenn ihr Arbeitgeber im EU‑Ausland insolvent ist, solange das Arbeitsverhältnis in Österreich besteht.
- Anträge auf IAG müssen innerhalb von sechs Monaten nach Eröffnung des jeweiligen Insolvenz‑ oder Sekundär‑Insolvenzverfahrens gestellt werden.
- Eine Rückforderung von zu Unrecht gezahltem IAG ist nicht mehr zulässig, wenn seit Kenntnis des Fehlers fünf Jahre oder seit der Zuerkennung zehn Jahre vergangen sind.
Dokumente (PDFs)
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