WRG‑Novelle 2005: Flexiblere Stickstoffregelungen & verbesserte Wasser‑Zustands‑Verknüpfung
Ministerialentwurf vom 29.03.2005Zusammenfassung
Der Entwurf 2005 ändert das Wasserrechtsgesetz, um Ausnahmen von der Stickstoffobergrenze zu ermöglichen, den Zusammenhang von Grund‑ und Oberflächenwasser zu stärken und Verfahrenskosten für den Staat zu reduzieren.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/30/2005XXII
Umwelt
Schwerpunkte
- Ermöglicht unter klar definierten Bedingungen das Abweichen von der Stickstoffobergrenze von 170 kg N/ha/Jahr, um flexible agrarpolitische Maßnahmen zu erlauben.
- Stellt klar, dass Grundwasser‑ und Oberflächengewässer‑Zustand miteinander verknüpft sind und definiert ökologische Zielkriterien für beide Gewässerarten.
- Verschiebt die Zuständigkeit für Kosten‑ und Entschädigungsverfahren von Bezirks‑ zu Landesgerichten und verknüpft sie mit dem Außerstreitbegleitgesetz, um das finanzielle Risiko des Bundes zu senken.
- Ersetzt den Ausdruck „ökologische Funktionsfähigkeit“ durch „ökologischer Zustand“, um die Formulierung zu vereinfachen und einheitlich zu machen.
Regierungsvorlage
Agrarrechtsänderungsgesetz 2005
einfache Mehrheit XXII 06.07.2005
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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