Zusammenfassung
Der Entwurf regelt die Durchführung zahlreicher statistischer Erhebungen (z. B. Güterverkehr, Schlachtungs‑ und Schweinezählungen) sowie deren Rechtsgrundlagen, Kostenübernahme und Datenschutz.Bundeskanzleramt4/1/2003XXII
Statistik
Schwerpunkte
- Der Entwurf legt fest, welche statistischen Erhebungen (z. B. Güterverkehr, Schlachtungs‑ und Schweinezählungen) von den Bundesbehörden durchgeführt werden müssen.
- Der Jahrespauschalbetrag von 50,391 Mio € wird seit dem 1. Jänner 2000 vom Bund für die statistischen Erhebungen bereitgestellt.
- Die Erhebung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn sie für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Korrektur von Daten oder für statistische Zusammenführungen zwingend nötig ist.
- Das Statistik‑Zentralamt richtet eine Zentralkommission und Fachbeiräte ein, um die Erhebungen zu koordinieren; die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2003 – umfassende Gesetzesänderungen zur Haushaltsumsetzung
einfache Mehrheit XXII 11.06.2003
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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