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Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zur Umsetzung EU‑Richtlinien
Ministerialentwurf vom 03.04.2005

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf passt das Ausländerbeschäftigungsgesetz an, um EU‑Richtlinien zu Familiennachzug, Freizügigkeit von EWR‑Bürgern und langfristig Aufenthaltsberechtigten umzusetzen. Er schafft neue Rechte für Asylberechtigte, erweitert die Ausnahmeregelungen für Ehepartner, Kinder und Eltern von EWR‑Bürgern und führt die Kategorie „Schlüsselkraft“ ein. Inkrafttreten ist für den 1. Oktober 2005 vorgesehen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/4/2005XXII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Antrag erweitert das Ausländerbeschäftigungsgesetz, sodass Asylberechtigte nun ausdrücklich vom Geltungsbereich ausgenommen werden.
  • Die Ausnahmeregelungen werden auf die Eltern und Schwiegereltern von EWR‑Bürgern ausgeweitet, sofern sie Unterhalt erhalten und nach dem neuen Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz (NAG) zulässig sind.
  • Eine neue Definition von Rotationsarbeitskräften wird eingeführt, die Leitungs‑ und Fachkräfte sowie Vertreter ausländischer Interessenvertretungen umfasst.
  • Arbeitgeber dürfen Ausländer nun mit einer „Niederlassungsbewilligung – unbeschränkt“ oder dem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt‑EG“ beschäftigen, wodurch neue, klarere Rechtsgrundlagen entstehen.
Regierungsvorlage
Anpassung des Arbeitsmarktzugangs für Ausländer
einfache Mehrheit XXII 06.07.2005
Gesetz
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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