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Modernisierung des Kraftfahrgesetzes (KFG‑Novelle 2005‑2008)
Ministerialentwurf vom 12.04.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Kraftfahrgesetz: neue Fahrzeug‑ und Anhängerkategorien, zentrale Genehmigungsdatenbank, erweiterte Sicherheitsausstattung (Sicherheitsgurte, Sturzhelm, Tag‑Licht), höhere Bußgelder und EU‑Richtlinien‑Anpassungen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/13/2005XXII
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Ersetzt die alte EU‑Richtlinie 92/61/EWG durch die aktuelle Richtlinie 2002/24/EG für Kleinkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
  • Einrichtung einer zentralen Genehmigungsdatenbank, in die Hersteller/Bevollmächtigte Fahrzeug‑ und Typendaten eintragen müssen.
  • Sicherheitsgurte werden für alle Fahrzeuge bis zur Klasse N3 verpflichtend.
  • Tag‑Lichtpflicht: Fahrzeuge müssen bei Tageslicht Abblend‑, Fern‑ oder spezielles Tag‑Licht einschalten.
Regierungsvorlage
26. Kraftfahrgesetz-Novelle: Modernisierung und Sicherheit
einfache Mehrheit XXII 28.09.2005
Gesetz
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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