Durchführung der EU‑Bio‑Verordnung – neues Kontrollsystem und höhere Strafen
Ministerialentwurf vom 19.04.2005Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein bundesweites Kontrollsystem für die EU‑Bio‑Verordnung ein, legt Zuständigkeiten fest, erhebt Gebühren und erhöht Strafrahmen bei Verstößen. Inkrafttreten ist 1. Januar 2006, mit Teilregelungen bereits ab 1. Juli 2005.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/20/2005XXII
Umwelt
Schwerpunkte
- Ein bundesweit einheitliches Kontrollsystem wird geschaffen; private, akkreditierte Kontrollstellen führen die Kontrollen durch und werden von den zuständigen Behörden überwacht.
- Das Bundesamt für Ernährungssicherheit ist für die Kontrolle von Betriebsmitteln aus biologischer Landwirtschaft zuständig; dabei gelten die §§ 7‑16 des Bio‑Durchführungsgesetzes sinngemäß.
- Der Strafrahmen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht wird erhöht, mit Geldstrafen bis zu 40 000 € bei vorsätzlichen Verstößen.
- Ein Gebührenmodell deckt die Kosten der Agentur (ca. 205 000 €) für Zulassung, Prüfungen und Datenmanagement; die Gebühren werden von den Unternehmen erhoben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.