Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen 25 %igen Forschungsfreibetrag für KMU ein, verschärft Meldepflichten bei Arbeitsbeginn und stärkt die Vollziehungsbefugnisse der Finanzämter. Zudem werden Strafrahmen im Finanzstrafgesetz erhöht und Mittel für Breitbandausbau sowie Forschung bereitgestellt.Bundesministerium für Finanzen5/18/2005XXII
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Ein Forschungsfreibetrag von 25 % wird für auftragsbezogene Forschung eingeführt, zusätzlich eine Forschungsprämie von 8 % unter bestimmten Bedingungen.
- Arbeitgeber müssen die Daten von neu eingestellten Arbeitnehmern (Name, Versicherungsnummer, Wohnsitz) bei Dienstantritt elektronisch an das Finanzamt oder den zuständigen Krankenversicherungsträger melden; bei technischen Problemen ist Telefon, Fax oder schriftliche Meldung zulässig.
- Rechnungen müssen künftig die UID‑Nummer sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers enthalten; die Zusammenfassende Meldung wird von quartalsweise auf monatlich umgestellt.
- Die Finanzämter erhalten erweiterte Vollziehungsbefugnisse für das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts‑Anpassungsgesetz, wodurch sie Kontrollen und Durchsuchungen bei Verdacht auf illegale Beschäftigung durchführen können.
Dokumente (PDFs)
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