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Forschungsfreibetrag, erweiterte Meldungen & strengere Kontrollen
Ministerialentwurf vom 17.05.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen 25 %igen Forschungsfreibetrag für KMU ein, verschärft Meldepflichten bei Arbeitsbeginn und stärkt die Vollziehungsbefugnisse der Finanzämter. Zudem werden Strafrahmen im Finanzstrafgesetz erhöht und Mittel für Breitbandausbau sowie Forschung bereitgestellt.
Bundesministerium für Finanzen5/18/2005XXII
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Ein Forschungsfreibetrag von 25 % wird für auftragsbezogene Forschung eingeführt, zusätzlich eine Forschungsprämie von 8 % unter bestimmten Bedingungen.
  • Arbeitgeber müssen die Daten von neu eingestellten Arbeitnehmern (Name, Versicherungsnummer, Wohnsitz) bei Dienstantritt elektronisch an das Finanzamt oder den zuständigen Krankenversicherungsträger melden; bei technischen Problemen ist Telefon, Fax oder schriftliche Meldung zulässig.
  • Rechnungen müssen künftig die UID‑Nummer sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers enthalten; die Zusammenfassende Meldung wird von quartalsweise auf monatlich umgestellt.
  • Die Finanzämter erhalten erweiterte Vollziehungsbefugnisse für das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts‑Anpassungsgesetz, wodurch sie Kontrollen und Durchsuchungen bei Verdacht auf illegale Beschäftigung durchführen können.
Regierungsvorlage
Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005
einfache Mehrheit XXII 07.07.2005
Gesetz
Image of politician Finz Alfred, Dr.

Finz Alfred, Dr.

ÖVP

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
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