Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Luftfahrtgesetz, um die europäischen JAR‑FCL‑Standards zu übernehmen, definiert neue Tauglichkeitszeugnisse, regelt das Mindestalter für Piloten und legt Verfahren für Flugschulen, Prüfungen und ausländische Lizenzen fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/6/2005XXII
Luftverkehr
Schwerpunkte
- Der Entwurf führt neue Bestimmungen für sonstiges ziviles Luftfahrtpersonal ein und gibt dem Bundesminister das Recht, über Verordnungen die genauen Tätigkeiten und Sicherheitsvoraussetzungen zu bestimmen.
- Das Mindestalter für die Erlangung eines Zivilluftfahrerscheins wird auf 15 Jahre gesenkt; das genaue Alter kann per Verordnung weiter differenziert werden.
- Statt eines Gutachtens wird die körperliche und geistige Tauglichkeit künftig durch ein standardisiertes Tauglichkeitszeugnis nachgewiesen, das von autorisierten flugmedizinischen Stellen ausgestellt wird.
- Ausländische Lizenzen und Berechtigungen werden anerkannt, wenn sie die Gleichwertigkeit der österreichischen Standards erfüllen; bei Abweichungen kann der Minister zusätzliche Voraussetzungen per Verordnung festlegen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.