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Umsetzung der JAR‑FCL‑Standards im Luftfahrtgesetz
Ministerialentwurf vom 05.07.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Luftfahrtgesetz, um die europäischen JAR‑FCL‑Standards zu übernehmen, definiert neue Tauglichkeitszeugnisse, regelt das Mindestalter für Piloten und legt Verfahren für Flugschulen, Prüfungen und ausländische Lizenzen fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/6/2005XXII
Luftverkehr

Schwerpunkte

  • Der Entwurf führt neue Bestimmungen für sonstiges ziviles Luftfahrtpersonal ein und gibt dem Bundesminister das Recht, über Verordnungen die genauen Tätigkeiten und Sicherheitsvoraussetzungen zu bestimmen.
  • Das Mindestalter für die Erlangung eines Zivilluftfahrerscheins wird auf 15 Jahre gesenkt; das genaue Alter kann per Verordnung weiter differenziert werden.
  • Statt eines Gutachtens wird die körperliche und geistige Tauglichkeit künftig durch ein standardisiertes Tauglichkeitszeugnis nachgewiesen, das von autorisierten flugmedizinischen Stellen ausgestellt wird.
  • Ausländische Lizenzen und Berechtigungen werden anerkannt, wenn sie die Gleichwertigkeit der österreichischen Standards erfüllen; bei Abweichungen kann der Minister zusätzliche Voraussetzungen per Verordnung festlegen.
Regierungsvorlage
Novelle des Luftfahrtgesetzes zur Harmonisierung mit EU-Standards
einfache Mehrheit XXII 25.01.2006
Gesetz
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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