Neugestaltung des Führerscheinverfahrens und Einführung des Scheckkartenführerscheins
Ministerialentwurf vom 07.07.2005Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Führerscheinverfahren: zentrale Datenbank, Vorläufig‑Führerschein nach Prüfung und Einführung eines Scheckkarten‑Führerscheins, wobei Zuständigkeiten an die Fahrschulen ausgelagert werden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/8/2005XXII
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Begriff „Wohnsitz" wird klar vom "Hauptwohnsitz" abgegrenzt, sodass Personen mit reinem Wohnsitz (mindestens 185 Tage Aufenthalt) ebenfalls eine Lenkberechtigung beantragen können.
- Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Lenkberechtigung richtet sich nach dem Sitz der besuchten Fahrschule, nicht mehr nach dem (Haupt‑)Wohnsitz des Antragstellers.
- Fahrschulen müssen bei unzureichender Prüfer‑Auslastung selbst einen Fahrprüfer anfordern; die entstehenden Mehrkosten tragen sie.
- Die Gebühren für alle beantragten Klassen werden auf einem einheitlichen Kostenblatt ausgewiesen; die amtsärztliche Untersuchung bleibt separat zu bezahlen.
Dokumente (PDFs)
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