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Neugestaltung des Führerscheinverfahrens und Einführung des Scheckkartenführerscheins
Ministerialentwurf vom 07.07.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Führerscheinverfahren: zentrale Datenbank, Vorläufig‑Führerschein nach Prüfung und Einführung eines Scheckkarten‑Führerscheins, wobei Zuständigkeiten an die Fahrschulen ausgelagert werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/8/2005XXII
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Wohnsitz" wird klar vom "Hauptwohnsitz" abgegrenzt, sodass Personen mit reinem Wohnsitz (mindestens 185 Tage Aufenthalt) ebenfalls eine Lenkberechtigung beantragen können.
  • Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Lenkberechtigung richtet sich nach dem Sitz der besuchten Fahrschule, nicht mehr nach dem (Haupt‑)Wohnsitz des Antragstellers.
  • Fahrschulen müssen bei unzureichender Prüfer‑Auslastung selbst einen Fahrprüfer anfordern; die entstehenden Mehrkosten tragen sie.
  • Die Gebühren für alle beantragten Klassen werden auf einem einheitlichen Kostenblatt ausgewiesen; die amtsärztliche Untersuchung bleibt separat zu bezahlen.
Regierungsvorlage
Reform des Führerscheinwesens und Einführung des Scheckkartenführerscheins
einfache Mehrheit XXII 19.10.2005
Gesetz
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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