Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes 2005 – Umsetzung EU‑Recht & neue Fachperson‑Registrierung
Ministerialentwurf vom 12.07.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Abfallwirtschaftsgesetz, um EU‑Richtlinien umzusetzen, führt ein Register für befugte Fachpersonen ein und legt neue Sicherheits‑ und Finanzierungsregeln für Deponien fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/13/2005XXII
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Novelle definiert klar, welche Fachpersonen und Fachanstalten befugt sind, Abfallbeurteilungen und Anlagenüberprüfungen durchzuführen.
- Hersteller und Importeure von Altfahrzeugen müssen ihre Daten elektronisch im Umweltbundesamt‑Register melden; bei fehlender technischer Möglichkeit ist ein kleiner Kostenbeitrag möglich.
- Ein zentrales elektronisches Register erfasst Daten von Landeshauptleuten und dem Bundesminister; diese Daten sind für jedermann einsehbar.
- Für Deponien werden finanzielle Sicherstellungen festgelegt; die Höhe richtet sich nach der Anlagengröße und wird alle fünf Jahre überprüft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.