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Novelle zum Emissionszertifikategesetz – Nutzung internationaler Klimazertifikate
Ministerialentwurf vom 07.08.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Emissionszertifikategesetz, um internationale Klimazertifikate zu nutzen, neue Definitionen einzuführen und Melde‑ sowie Strafbestimmungen zu ergänzen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/8/2005XXII
Umwelt

Schwerpunkte

  • Einführung neuer Begriffe: "Emissionsreduktionseinheit" und "zertifizierte Emissionsreduktion", die jeweils einer Tonne CO₂‑Äquivalent entsprechen.
  • Ergänzung einer Meldepflicht bei Stilllegung von Anlagen – die Emissionsmeldung muss bis zum Stilllegungszeitpunkt erfolgen.
  • Erweiterung der Reserve‑Regelungen und Einführung einer prozentualen Obergrenze für die Nutzung von Projektzertifikaten im nationalen Zuteilungsplan.
  • Festlegung der Gesamtzahl und des zulässigen Prozentsatzes von Emissionszertifikaten für jede fünfjährige Periode, mit einer Frist von zwölf Monaten vor Periodenbeginn.
Regierungsvorlage
Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005
einfache Mehrheit XXII 16.11.2005
Gesetz
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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