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Novelle zum Gentechnikgesetz – Genanalysen, Gentherapie und PID
Ministerialentwurf vom 07.08.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Gentechnikgesetz: neue Typen genetischer Analysen, Einführung von PID, vereinfachte Verfahren, strengere Qualifikations‑ und Dokumentationspflichten sowie Register für Einrichtungen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen8/8/2005XXII
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.08.2005
  • Ein neuer Abschnitt definiert vier Typen genetischer Analysen (Typ 1‑4) und differenziert deren Anwendung, Dokumentation und Datenschutz.
  • Einrichtungen, die genetische Analysen durchführen, benötigen eine behördliche Zulassung und müssen einen Laborleiter mit definierten Qualifikationen bestellen.
  • Vor jeder Analyse ist eine umfassende Aufklärung und schriftliche Einwilligung der betroffenen Person (oder deren Vertreter) erforderlich; das Recht auf Nichtwissen wird ausdrücklich verankert.
  • Datenschutzregelungen unterscheiden zwischen Typ 1‑3 (Daten können in Arztbriefen dokumentiert werden) und Typ 4 (Daten dürfen nur innerhalb der Einrichtung automatisiert verarbeitet werden).
Regierungsvorlage
Novelle des Gentechnikgesetzes zur medizinischen Anwendung
einfache Mehrheit XXII 19.10.2005
Gesetz
Image of politician Rauch-Kallat Maria

Rauch-Kallat Maria

ÖVP

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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