Novelle zum Güterbeförderungsgesetz 1995 – EU‑Konformität & Verwaltungsvereinfachung
Ministerialentwurf vom 07.08.2005Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Güterbeförderungsgesetz 1995 an die aktuelle Gewerbeordnung und EU‑Richtlinien an, führt neue Nachweis‑ und Fortbetriebsregelungen ein und verschärft die Strafbestimmungen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/8/2005XXII
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich wird erweitert: Das Gesetz gilt jetzt für Fahrzeuge über 3 500 kg und bestimmte Bestimmungen gelten zusätzlich für leichtere Fahrzeuge.
- Für weitere Betriebsstätten muss der Betreiber nachweisen, dass ausreichend Abstellplätze außerhalb öffentlicher Straßen vorhanden sind; fehlt dieser Nachweis, wird die Ausübung des Gewerbes untersagt.
- Die Ausstellung eines Gewerbescheins wird durch beglaubigte Auszüge aus dem Gewerberegister ersetzt, wodurch das Verfahren vereinfacht wird.
- Ein neues Fortbetriebsrecht wird eingeführt, das den überlebenden Ehegatten und deren Kinder für maximal ein Jahr (verlängerbar um sechs Monate) das Gewerbe weiterführen lässt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle des Güterbeförderungsgesetzes 1995
einfache Mehrheit XXII 07.12.2005
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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