Novelle zum Gelegenheitsverkehrs‑Gesetz 1996 – EU‑Konformität und neue Prüfungen
Ministerialentwurf vom 09.08.2005Zusammenfassung
Der Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ändert das Gelegenheitsverkehrs‑Gesetz 1996, um es an die aktuelle Gewerbeordnung 1994 und an EU‑Richtlinien anzupassen. Er führt neue Nachweis‑Pflichten für finanzielle Leistungsfähigkeit, Abstellplätze bei zusätzlichen Betriebsstätten und überarbeitete Strafbestimmungen ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/10/2005XXII
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Die Verweise auf das veraltete Kraftfahrliniengesetz werden aktualisiert, damit das Gelegenheitsverkehrs‑Gesetz aktuelle Rechtsgrundlagen nutzt.
- Bei Ausflugs‑, Stadtrundfahrt‑ und Mietwagen‑Gewerben muss die finanzielle Leistungsfähigkeit alle fünf Jahre nachgewiesen werden; bei Bedarf kann ein zusätzliches Jahr Frist gewährt werden.
- Für jede weitere Betriebsstätte muss der Konzessionsinhaber ausreichende Abstellplätze für Kraftfahrzeuge außerhalb öffentlicher Straßen nachweisen, sonst wird die Ausübung des Gewerbes untersagt.
- Das Fortbetriebsrecht für überlebende Ehegatten und Kinder wird auf ein Jahr begrenzt, mit möglicher Verlängerung um höchstens sechs Monate in begründeten Fällen.
Dokumente (PDFs)
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