Neustrukturierung der Ärztekammer – neue Kurien & erweiterte Organe
Ministerialentwurf vom 09.08.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Ärztegesetz, indem er die bisherige Zahnärztekurie abschafft und die Ärztekammern in zwei Kurien – Angestellte und Niedergelassene – gliedert. Ärzte können bis eine Woche vor der Wahl zwischen den Kurien wechseln. Die Vorstands‑ und Wahlstrukturen werden neu ausgerichtet, sodass die Vertretung beider Kurien gleich stark ist.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen8/10/2005XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Entwurf führt zwei Kurien ein – Angestellte und Niedergelassene – und legt fest, welche Ärztetypen zu welcher Kurie gehören.
- Ärzte können bis sieben Tage vor dem Wahltag (bzw. nach Änderung eine Woche früher) per schriftlicher Erklärung die Kurie wechseln.
- Die Kurienobmänner werden ex lege Vizepräsidenten; ein zusätzlicher Vizepräsident kann per Satzung gewählt werden, jedoch nur aus einer anderen Kurie als der Präsident.
- Der Kammervorstand wird paritätisch besetzt (mindestens 4, höchstens 26 Mitglieder), wobei die Zahl der Vorstandsmitglieder je Kurie gleich ist; bei einer Kurie mit gewähltem Vizepräsidenten reduziert sich die Zahl um eins.
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