Novelle 2005 zum Postgesetz – neue Regeln für Universaldienst und Marktaufsicht
Ministerialentwurf vom 16.08.2005Zusammenfassung
Die Postgesetznovelle 2005 definiert das öffentliche Postnetz, präzisiert den Universaldienst und führt für alle Postanbieter eine Anzeigepflicht sowie AGB‑ und Beschwerdepflichten ein. Sie stärkt die Aufsicht durch eine zentrale Regulierungsbehörde und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2006 fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/17/2005XXII
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
- Ein neues "öffentliches Postnetz" wird definiert, das die gesamte Infrastruktur für den Universaldienst umfasst (Abholung, Weiterleitung, Zustellung).
- Die Begriffe "Direktwerbung", "Absender" und "Nutzer" werden neu definiert, um die Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen Sendungen zu präzisieren.
- Der Universaldienst wird konkretisiert: Er umfasst Brief‑ und Paketzustellung bis 20 kg sowie Sonderbehandlungen wie Einschreiben.
- Betreiber müssen allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den reservierten Postdienst einreichen; die Regulierungsbehörde prüft und genehmigt sie.
Regierungsvorlage
Postgesetz-Novelle 2005
einfache Mehrheit XXII 19.10.2005
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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