Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert die Familienhospizkarenz: Wahl‑ und Pflegekinder dürfen Sterbebegleitung für ihre Pflege‑ bzw. Adoptiveltern beantragen, und die maximale Dauer der Begleitung schwer erkrankter Kinder wird von sechs auf neun Monate erhöht. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2006 und verursachen kaum zusätzliche Kosten.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/12/2005XXII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Wahl‑ und Pflegekinder können künftig Sterbebegleitung für ihre Pflege‑ bzw. Adoptiveltern verlangen.
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Karenz wird das Entgelt des letzten vollen Kalendermonats vor Beginn der Maßnahme für die Berechnung der Abfertigung verwendet.
- Die Begleitung schwer erkrankter Kinder kann zunächst bis zu fünf Monate beansprucht werden; bei Verlängerung darf die Gesamtdauer neun Monate nicht überschreiten.
- Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2006 in Kraft und gelten nur für Anträge, die nach dem 31. Dezember 2005 gestellt werden.
Dokumente (PDFs)
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