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Erweiterung und Verlängerung der Familienhospizkarenz
Ministerialentwurf vom 11.09.2005

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert die Familienhospizkarenz: Wahl‑ und Pflegekinder dürfen Sterbebegleitung für ihre Pflege‑ bzw. Adoptiveltern beantragen, und die maximale Dauer der Begleitung schwer erkrankter Kinder wird von sechs auf neun Monate erhöht. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2006 und verursachen kaum zusätzliche Kosten.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/12/2005XXII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Wahl‑ und Pflegekinder können künftig Sterbebegleitung für ihre Pflege‑ bzw. Adoptiveltern verlangen.
  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Karenz wird das Entgelt des letzten vollen Kalendermonats vor Beginn der Maßnahme für die Berechnung der Abfertigung verwendet.
  • Die Begleitung schwer erkrankter Kinder kann zunächst bis zu fünf Monate beansprucht werden; bei Verlängerung darf die Gesamtdauer neun Monate nicht überschreiten.
  • Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2006 in Kraft und gelten nur für Anträge, die nach dem 31. Dezember 2005 gestellt werden.
Regierungsvorlage
Anpassung des Arbeitsrechts für soziale Absicherung
einfache Mehrheit XXII 06.12.2005
Gesetz
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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