Bundesgesetz zur Organisation der Pädagogischen Hochschulen (2005)
Ministerialentwurf vom 20.09.2005Zusammenfassung
Das Bundesgesetz 2005 etabliert öffentliche Pädagogische Hochschulen als eigenständige Institutionen, regelt deren Organisationsstruktur, das Studium (BEd, ECTS) und legt Beiträge sowie Finanzierungsregeln fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur9/21/2005XXII
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Das Gesetz schafft die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen als eigenständige Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit, die Lehramtsaus‑, Fort‑ und Weiterbildung anbieten dürfen.
- Die zentrale Governance besteht aus dem Hochschulrat, dem Rektorat (Rektor/in + Vizerektor/innen) und der Studienkommission; die Organe erhalten klare Auswahl‑ und Befugnisregeln.
- Private Pädagogische Hochschulen und private Studienangebote können nach einem zweistufigen Anerkennungsverfahren (Voraussetzungen, Dauer von max. sechs Jahren) anerkannt werden; die Anerkennung verleiht das Recht, gleichwertige Abschlüsse zu vergeben.
- Studiengänge sind sechssemestrig, führen zum BEd (180 ECTS) und können durch modulare Studienpläne flexibel gestaltet werden; das Studienjahr beginnt am 1. Oktober.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Hochschulgesetz 2005 für Pädagogische Hochschulen
einfache Mehrheit XXII 07.12.2005
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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