Novelle zum Kraftfahrliniengesetz – EU‑Konformität & Verwaltungsvereinfachung
Ministerialentwurf vom 20.09.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kraftfahrliniengesetz, um EU‑Vorgaben zu erfüllen, die Zuständigkeit zwischen Landeshauptmann und Bundesminister klar zu regeln, die maximale Konzessionsdauer zu verkürzen und neue Strafvorschriften einzuführen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/21/2005XXII
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Landeshauptmann ist künftig allein für nationale Kraftfahrlinien zuständig; der Bundesminister ist nur für internationale Linien befugt.
- Die maximal zulässige Konzessionsdauer wird von zehn auf acht Jahre verkürzt.
- Vor der Erteilung einer Konzession müssen verschiedene Interessengruppen (z. B. Eisenbahnunternehmen, Landeshauptleute, Gemeinden, Wirtschaftskammern) angehört werden.
- Neue Strafbestimmungen sehen Geldbußen von 726 € bis 7 267 € für Verstöße des Berechtigungsinhabers und bis 726 € für Fahrzeuglenker vor.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.