Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das österreichische Steuerrecht: verpflichtende Angaben zu Forschungs‑ und Bildungsfreibeträgen, EU‑Quellensteuer‑Anpassungen, einheitliche Veranlagung für Unternehmensgruppen, elektronische Meldungen (e‑Zoll, FinanzOnline) und neue Verbandsverantwortlichkeit im Finanzstrafgesetz.Bundesministerium für Finanzen9/26/2005XXII
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Ein Forschungs‑ und Bildungsfreibetrag wird künftig nur noch wirksam, wenn er in der Steuererklärung an der dafür vorgesehenen Stelle eingetragen ist; die Angabe wird verpflichtend gemacht.
- Das EU‑Quellensteuergesetz wird dahingehend geändert, dass indirekt gehaltene Beteiligungen (z. B. Dachfonds) ebenfalls in die 15‑Prozent‑Grenze einbezogen werden und die Meldung ausschließlich über FinanzOnline erfolgen muss.
- Ein neuer § 24a im Körperschaftsteuergesetz führt ein einheitliches Veranlagungs‑ und Feststellungsverfahren für Unternehmensgruppen ein; die Körperschaftsteuererklärung wird für alle unbeschränkt Steuerpflichtigen elektronisch verpflichtend.
- Das Umgründungssteuergesetz wird erweitert, sodass bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen und Einbringungen ein Steueraufschub bis zum tatsächlichen Veräußerungszeitpunkt beantragt werden kann.
Regierungsvorlage
Abgabenänderungsgesetz 2005
einfache Mehrheit XXII 07.12.2005
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.