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Einbeziehung des Behindertensports in die Bundes‑Sportförderung
Ministerialentwurf vom 01.04.2003

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Bundes‑Sportförderungsgesetz, um den Behindertensport in die besondere Förderungsbasis einzubeziehen und 1,5 Mio. € zusätzliche Mittel für innovative Projekte, Mädchen‑ und Frauensport sowie gesundheitsfördernde Bewegungsprogramme bereitzustellen.
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport4/2/2003XXII
Sport

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut von § 8 Abs. 3 wird erweitert, um die wichtigsten Behindertensport‑Verbände als förderungsberechtigte Vereinigungen aufzunehmen.
  • Die Verteilung der besonderen Fördermittel wird neu geregelt: 1,4 vH an den Behindertensportverband, je 0,1 vH an das Paralympische Committee und Special Olympics, sowie 2,4 vH für besondere Zwecke (z. B. innovative Projekte, Mädchen‑ und Frauensport).
  • Ein neuer Absatz (§ 9 Abs. 5) schafft einen Verwendungszweck für 2,4 % der Fördermittel zur Unterstützung von Sportstrukturentwicklung, innovativen Projekten, Mädchen‑ und Frauensport sowie gesundheitsfördernden Bewegungsmaßnahmen im Kindergarten‑ und Volksschulalter.
  • Der bisherige § 9 Abs. 4 wird aufgehoben, weil die alte Regelung zur Aufteilung von Erhöhungsbeträgen an die großen Dachverbände (ASVÖ, ASKÖ, UNION, ÖFB) ausläuft.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2003 – umfassende Gesetzesänderungen zur Haushaltsumsetzung
einfache Mehrheit XXII 11.06.2003
Gesetz
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Schüssel Wolfgang, Dr.

ÖVP

Betraut mit der vorläufigen Leitung des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport
Bundeskanzler
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